Mitglied kann jede Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Der Aufnahmeantrag sollte schriftlich erfolgen.
Die Aufnahme erfolgt nach Bezahlung/Überweisung des Mitgliedsbeitrages.
Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er erfolgt durch schriftliche
Erklärung gegenüber der Fritz-Wunderlich-Gesellschaft.
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Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt DM 24,- pro Jahr.
Mitglieder bekommen automatisch dreimal pro Jahr das Mitteilungsblatt der
Fritz-Wunderlich-Gesellschaft.
Die Mittel der
Gesellschaft werden nur für satzungsmäßigen Zwecke verwendet.